medstra-News 47/2026 vom 5.8.2026
Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte vorgelegt (BT-Drucks. 21/6916). Sie sehen mit Blick auf die aktuelle Rechtslage weiterhin Defizite bei der Rechtssicherheit und Transparenz im Behandlungsverhältnis, beim Abbau struktureller Informations- und Wissensasymmetrien und bei der Ausgestaltung von Beweislast- und Beweismaßregeln.
Ein wesentlicher Kritikpunkt der Grünen besteht darin, dass sich die derzeitige haftungsrechtliche Verantwortung vor allem auf das unmittelbar behandelnde ärztliche und nichtärztliche Personal konzentriere, obwohl viele Behandlungsfehler die Folge institutioneller oder organisatorischer Entscheidungen seien. Der Gesetzesentwurf soll daher einen klareren rechtlichen Rahmen für die Organisationsverantwortung liefern. Außerdem fordern die Grünen verbindliche Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige und Regelungen zur Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung.
Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen soll erleichtert werden, indem Patienten einen Anspruch darauf haben sollen, den Namen der rechtlich verantwortlichen Behandelnden oder der Vertragspartner des Behandelnden bzw. der Einrichtung zu erfahren. Darüber hinaus sollen Krankenkassen verpflichtet werden, bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungs- und Aufklärungsfehler zu helfen.
Dazu soll in § 630a BGB ein neuer Absatz 3 eingefügt werden, nach dem u.a. vermutet wird, dass der Abschluss eines Behandlungsvertrags mit einem Krankenhaus oder einer sonstigen medizinischen Einrichtung diese verpflichtet, die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine fachgerechte Behandlung zu schaffen. Aufklärungspflichten werden ergänzt, Transparenzpflichten verschärft. § 630c BGB soll dahingehend ergänzt werden, dass die Kausalität eines solchen Umstands unter bestimmten Umständen vermutet wird, der offenbarungspflichtig war, aber nicht offfenbart wurde.
Der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Lesung im Plenum des Bundestags am 9. Juli 2025 an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
