Die aktuelle Ausgabe 1/2026
medstra-statement
Professor Dr. Kilian Wegner, Halle/Berlin
Ein allgemeiner (Amts-)Missbrauchstatbestand auch für das Gesundheitswesen?
Beiträge
Privatdozent Dr. Maximilian Lenk
Sterbehilfe-Compliance - Zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit der Suizidassistenz
Dr. Henning Lorenz, M.mel. / Josua Zimmermann, Halle (Saale)/Leipzig
Sterben auf Knopfdruck?
Rechtliche Beurteilung und rechtspolitische Implikationen niedrigschwelliger, "entmedikalisierter" Suizidhilfe am Beispiel der Suizidkapsel "Sarco"
Dr. Katharina Wodarz / Dr. Patrick Teubner
Strafrechtliche Bewertung der Abgabe von Medizinalcannabis über Online-Plattformen
Tagungsberichte
Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab) / Wiss. Mit. Felix Tim Fischer, Bucerius Law School, Hamburg
Personalmangel im Gesundheitswesen als Rechtsproblem
Tagungsbericht zum 10. Bucerius-Medizinrechtstag
Literaturübersicht
Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab) / Wiss. Mit. Felix Tim Fischer, Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht - Juli bis September 2025
Rechtsprechung
BGH, Urt. v. 27.3.2025 - I ZR 222/19
Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsklage gegen den Vertrieb von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über den "Amazon-Marketplace" - Arzneimittelbestelldaten III
BGH, Urt. v. 10.4.2025 - 4 StR 495/24
Voraussetzungen für die Annahme einer dauerhaften erheblichen Entstellung
(m. Anm. Professor Dr. Bernhard Hardtung (Universität Rostock)
BGH, Beschl. v. 7.5.2025 - XII ZB 24/25
Bindungswirkung einer Patientenverfügung in Bezug auf die Genehmigung einer Zwangsmedikation
BGH, Urt. v. 15.5.2025 - III ZR 417/23
Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem Rettungsdiensteinsatz durch Disponenten einer Rettungsleitstelle
BGH, Beschl. v. 26.6.2025 - 1 StR 99/25
Anforderungen an die "Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB
BGH, Urt. v. 2.7.2025 - IV ZR 93/24
Zuwendung eines Vermächtnisses an den behandelnden Arzt: Prüfung der Wirksamkeit nach der Berufsordnung für Ärzte
BGH, Urt. v. 13.8.2025 - 5 StR 55/25
Ambulante Zahnarztbehandlung unter Narkose - Anforderungen an arbeitsteiliges Zusammenwirken
(m. Anm. Professor Dr. Brian Valerius, Universität Passau)
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 29.9.2025 - 12 KLs 46 Js 10361/25
Keine Vermögensbetreuungspflicht von nichtärztlichem Apothekenpersonal im Rahmen des besonderen Distributionsregimes für antivirale Arzneimittel gegen COVID‑19 (Paxlovid)
medstra aktuell
- Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
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medstra-statement
Professor Dr. Kilian Wegner, Halle/Berlin
Ein allgemeiner (Amts-)Missbrauchstatbestand auch für das Gesundheitswesen?
Der aktuelle Entwurf der EU Anti-Korruptionsrichtlinie droht mit der Einführung eines weit gefassten Amtsmissbrauchstatbestands auch das Gesundheitswesen zu erfassen. Eine derart unbestimmte Generalkriminalisierung würde nahezu jeden Verstoß gegen berufs-, sozialversicherungs- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu einer Straftat hochzonen und so die differenzierten Strukturen des deutschen Medizin(wirtschafts-)strafrechts unterlaufen. Der Verf. begrüßt daher den Widerstand des Rates der Europäischen Union gegen derart weitreichende Pönalisierungsvorgaben und fordert eine differenzierte, verhältnismäßige Ausgestaltung des Richtlinien-Textes.
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Beiträge
Sterbehilfe-Compliance - Zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im Zusammenhang mit der Suizidassistenz
Nach den Verurteilungen suizidassistierender Ärzte durch die Landgerichte Essen und Berlin I steht die Frage im Raum, ob die Strafbarkeitsrisiken für die an der Suizidassistenz beteiligten Ärzte und Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen noch beherrschbar sind. Der folgende Beitrag zeigt anhand des Verfahrenskonzepts des Vereins Sterbehilfe auf, welche Maßnahmen vonnöten sind, um die Autonomie Sterbewilliger zu schützen und an der Suizidassistenz Beteiligte vor strafrechtlichen Risiken zu bewahren.
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Sterben auf Knopfdruck?
Rechtliche Beurteilung und rechtspolitische Implikationen niedrigschwelliger, "entmedikalisierter" Suizidhilfe am Beispiel der Suizidkapsel "Sarco"
Die Suizidkapsel "Sarco" wirft ein Schlaglicht auf herausfordernde ethische und rechtliche Fragestellungen der Suizidhilfe - auch in Deutschland. Dazu gehören die Rolle der Ärzteschaft, die i.d.R. hohen Kosten für die Inanspruchnahme von Suizidassistenz sowie die beträchtliche Verantwortung der Sterbehilfe-Organisationen, die derzeit anhand selbstgesetzter Kriterien zwischen der Realisierung des dem Einzelnen verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und dem unter Strafandrohung gebotenen Lebensschutz bei nichtfreiverantwortlichen Suizidwünschen entscheiden (müssen). Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Schweiz und dem vom "Sarco"-Entwickler Philip Nitschke propagierten Konzept einer niedrigschwelligen, "entmedikalisierten" Suizidhilfe beleuchtet der vorliegende Beitrag den aktuellen rechtlichen Rahmen der Suizidhilfe in Deutschland und beurteilt die Rechtmäßigkeit eines potentiellen Einsatzes der Sterbekapsel de lege lata. Davon ausgehend wird der rechtspolitische Handlungsbedarf diskutiert und dafür argumentiert, dass es zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen der Pflicht zur Achtung individueller Selbstbestimmung am Lebensende und dem parallel dazu gebotenen Schutz menschlichen Lebens dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf, die die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Suizidhilfe verbindlich normiert. Der "Sarco" sollte vom Gesetzgeber mithin als Weckruf verstanden werden.
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Strafrechtliche Bewertung der Abgabe von Medizinalcannabis über Online-Plattformen
Die Abgabe von Medizinalcannabis über Online-Plattformen ist umstritten und Gegenstand zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Die aktuelle Rechtsprechung sieht die Bewerbung solcher Angebote tendenziell kritisch. Das heißt aber - entgegen einigen Stimmen in der Literatur - nicht, dass den beteiligten Apotheken, Ärzten und Plattformbetreibern automatisch auch ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund die Straftatbestände des MedCanG und kommt zu dem Ergebnis, dass die Abgabe von Medizinalcannabis über Online-Plattformen nach aktuellem Recht nicht strafrechtlich relevant ist. Das kann sich ändern, wenn der Gesetzesentwurf zur Änderung des MedCanG umgesetzt wird.
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