Die aktuelle Ausgabe 1/2025
medstra-statement
Professorin Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison)
Wohin mit §§ 218 ff. StGB? Zur strafverfassungsrechtlich erforderlichen Reform
Beiträge
Richter am BGH Professor Dr. Andreas Mosbacher, Leipzig
Aktuelle Fragen des Abrechnungsbetruges - insbesondere beim Einschalten von Abrechnungsunternehmen
VRiLSG Wolfgang Seifert
Fehlverhalten im nicht-ärztlichen Bereich - ein weiterer Meilenstein
Zum Urteil des BSG vom 22.2.2024 - B 3 KR 14/22 R
OStA"in Bianca Dittmer / OStA"in Grit Stottok, ZKG Nürnberg
Die Pflicht zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft gem. § 197a Abs. 4 SGB V und ihr Spannungsverhältnis zu sozialrechtlichen Verfahren
Akad. Rätin a.Z. Dr. Nina Schrott, München
Der Schutz der Patientenrechte auf dem Prüfstand: Strafrechtliche Schutzlücken bei der Patientenbehandlung?
Literaturübersicht
Wiss. Mit. Jessica Krüger, MPhil (Cantab), Bucerius Law School, Hamburg
Beitragsübersicht Medizinstrafrecht - Juli bis September 2024
Rechtsprechung
BGH, Urt. v. 21.3.2024 - 3 StR 163/23 (m. Anm. Harald Wostry)
Abrechnungsbetrug und Bestechung im Zusammenhang mit der Verordnung von Kompressionsstrümpfen
BGH, Urt. v. 4.4.2024 - III ZR 38/23
Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Ärzte für ambulante Leistungen eines Krankenhausträgers
BGH, Urt. v. 29.5.2024 - 3 StR 507/22
Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (Export pentobarbitalhaltiger Medizinprodukte ohne Ausfuhrgenehmigung des BAFA; Fehlen eines wirksamen Export-Kontrollsystems)
BGH, Urt. v. 13.6.2024 - III ZR 279/23
Anwendbarkeit der GOÄ auf ambulante Operation in einer Privatkrankenanstalt
BGH, Beschl. v. 25.6.2024 - 1 StR 217/24
Betrug durch Abrechnung nicht erbrachter Vermittlungsleistungen
BGH, Beschl. v. 26.6.2024 - 1 StR 10/24
Unerlaubtes Inverkehrbringen nicht zugelassener Fertigarzneimittel; Verjährung
LG München II v. 13.3.2024 - Endurt. 1 O 5113/21 Hei
Anforderungen an die Aufklärung bei notfallmedizinischer Versorgung
LG Berlin I, Urt. v. 8.4.2024 - (540 Ks) 278 Js 405/21 (2/23)
Strafbarkeit der Suizidassistenz bei psychischer Erkrankung des Sterbewilligen
medstra aktuell
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medstra-statement
Professorin Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison)
Wohin mit §§ 218 ff. StGB? Zur strafverfassungsrechtlich erforderlichen Reform
Eine Streichung des § 218 StGB entspricht nicht nur einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, sie ist erforderlich und geboten. Das von vielen befürwortete Anliegen betrifft nicht nur eine Umverteilung von Freiheits-, sondern die rechtlich dringlich notwendige Gestaltung von Verantwortungssphären. Die Schwangere darf kriminalstrafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden, wann immer die Fortsetzung der Schwangerschaft wegen der damit einhergehenden, umfassenden Lebensumwälzung von ihr nicht getragen werden kann. Der Staat hat seine Verantwortung zum Schutz der Rechte von Frauen, Schwangeren und Personen mit Uterus auf reproduktive Freiheiten, Leben und Gesundheit zu übernehmen und vor Eingriffen in eine Schwangerschaft gegen ihren Willen zu stärken. Insbesondere hat er für gute Bedingungen zum Schutz von Schwangeren und Kindern zu sorgen; das vermeidet Schwangerschaftskonflikte. Mit der derzeitigen Kriminalisierung werden allein strukturelle Diskriminierung und Stigmatisierung verfestigt.
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Beiträge
Richter am BGH Professor Dr. Andreas Mosbacher, Leipzig
Aktuelle Fragen des Abrechnungsbetruges - insbesondere beim Einschalten von Abrechnungsunternehmen
Beim Abrechnungsbetrug im Rahmen vertragsärztlicher Versorgung stellen sich spezielle Fragen, wenn Abrechnungsunternehmen eingeschaltet werden: Wer wird hier wo durch wen getäuscht? Wo kann eingezogen werden? Wie verhält es sich mit Tatbegriff, Strafklageverbrauch und Konkurrenzen? Gibt es besondere Anforderungen an die Anklageschrift in dieser Konstellation? Der Beitrag versucht nach einer für die weitere Bearbeitung notwendigen Darstellung der Grundzüge des Abrechnungsbetruges in der Rechtsprechung des BGH, auf alle diese Fragen Antworten zu geben, die sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren.
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VRiLSG Wolfgang Seifert
Fehlverhalten im nicht-ärztlichen Bereich - ein weiterer Meilenstein
Zum Urteil des BSG vom 22.2.2024 - B 3 KR 14/22 R
Kann es sein, dass Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Leistungen formal korrekt abrechnen, aber sich trotzdem schadensersatzpflichtig machen? Ja, hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts in einem sehr lesenswerten Urteil entschieden und dabei auch interessante Fragen zur Abgrenzung von Schadensersatz und öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch, zum Schadensumfang und zur Verjährung erörtert.
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OStA"in Bianca Dittmer / OStA"in Grit Stottok, ZKG Nürnberg
Die Pflicht zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft gem. § 197a Abs. 4 SGB V und ihr Spannungsverhältnis zu sozialrechtlichen Verfahren
Der Beitrag beleuchtet die Unterrichtungspflicht der Staatsanwaltschaft gemäß § 197a Abs. 4 SGB V und gibt einen Einblick in die bisher von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gelebte Praxis. Die Unverzüglichkeit der Unterrichtung wird anhand konkreter Einzelfälle bewertet und die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen der Unterrichtung, dem nachfolgenden Ermittlungsverfahren und den sozialrechtlichen Verfahren dargestellt.
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Akad. Rätin a.Z. Dr. Nina Schrott, München
Der Schutz der Patientenrechte auf dem Prüfstand: Strafrechtliche Schutzlücken bei der Patientenbehandlung?
Das Strafrecht spielt in der aktuellen Debatte um den Schutz der Rechte von Patientinnen und Patienten bzw. ein Patientenrechtegesetz 2.0 kaum eine Rolle. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass dies nur zum Teil gerechtfertigt ist: Zwar zwingt die zivilrechtliche Paralleldiskussion um eine (weitere) "patientenfreundliche" Reduktion des Beweismaßes im Strafrecht weder zur Anwendung der sog. Risikoerhöhungslehre noch der Schaffung neuer (Heilbehandlungs-)Gefährdungstatbestände. Hingegen lassen sich Gedanken der strafrechtlichen Produkthaftung durchaus im Sinne des Patientenschutzes fruchtbar machen, wobei jedoch die damit verbundene, jedenfalls faktische Absenkung des Kausalitätserfordernisses auf produktbezogene Sachverhalte ohne naturwissenschaftlich gesicherte Kausalitäts-Erfahrungssätze beschränkt bleiben sollte. Mit Blick auf etwaige Einfallstore hypertrophen Strafrechts für Ärztinnen und Ärzte - v.a. hinsichtlich einer Strafbarkeit nach § 227 StGB - betont der Beitrag die Notwendigkeit einer dogmatisch sauberen Differenzierung zwischen den verschiedenen tatbestandsspezifischen Anknüpfungspunkten (insbesondere Grunddelikt vs. "Gesamtbehandlungsgeschehen"), damit Gesamtbetrachtungen nur dort angestellt werden, wo sie tatsächlich angezeigt sind.
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