medstra-News 68/2026 vom 29.9.2026
Eine Woche vor der ersten Lesung des Reformentwurfs zur Regelung der Organspenden aus dem August brachten am 17.9.2026 auch die Gegner einer solchen Widerspruchslösung ihren Gruppenantrag in den Bundestag ein (BT-Drucks. 21/8050). Die interfraktionelle Gruppe besteht dabei unter anderem aus Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU). Sie fordern die Beibehaltung der Zustimmungslösung.
Dabei argumentierten sie zum einen, dass der Nutzen für höhere Organspendezahlen durch eine Widerspruchslösung nicht hinreichend belegt sei. Zum anderen dürfe Schweigen schon deshalb nicht als Zustimmung gewertet werden, weil das Recht auf Selbstbestimmung gerade auch das Recht umfasse, sich nicht zu entscheiden. Statt der Widerspruchslösung sollten Aufklärungskampagnen genutzt und Menschen ab 18 Jahren zur Entscheidung aufgefordert werden: Die niedrigen Zahlen seien schließlich auf Umsetzungsdefizite und nicht auf die geringe Spendebereitschaft der Deutschen zurückzuführen.
Parallel hierzu wird die Organspende auch auf Landesebene debattiert: Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass sich das Land auf Bundesebene für die Widerspruchsregelung bei der Organspende einsetzt. Zudem unterstützt der Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und SPD eine Prüfung der Organspende bereits nach kontrolliertem Herztod.
Zur andauernden Debatte um die Widerspruchslösung berichteten zuletzt die medstra-News 55/2026 und 45/2026.
