medstra-News 70/2026 vom 29.9.2026
Im Zusammenhang mit dem „Masken-Skandal“ der Corona-Pandemie (siehe hierzu zuletzt medstra-News 23/2026, 2/2026 und 61/2025) hat der VIII. Zivilsenat des BGH seine Entscheidung für den 15.12.2026 angekündigt. Ob der BGH die Urteile des OLG Köln bestätigen oder sie zur neuen Verhandlung zurückverweisen wird, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung des BGH in den vier Pilotverfahren wird jedoch eine Orientierungslinie für weitere Entscheidungen in insgesamt rund 90 anhängigen Verfahren liefern.
Streitig ist laut dem Vorsitzenden Richter Ralph Bünger vor allem, ob das OLG Köln richtigerweise davon ausgehen durfte, dass der Bund nicht ohne Fristsetzung von den Lieferverträgen zurücktreten konnte, und die Frage, ob das Gericht die Mangelfreiheit der Masken hätte prüfen müssen.
