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Erneute Anpassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

medstra-News 73/2020

Am Mittwoch, den 18.11.2020, hat sich sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Mehrheit für die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gefunden. Das dritte Bevölkerungsschutzgesetz hat zum Ziel, künftige zu erlassene Maßnahmen zur Bewältigung der Corona Pandemie auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat das Änderungsgesetz weitestgehend am 19.11.2020 in Kraft.


Der Kern der Novellierung umfasst die Neueinführung des umstrittenen Paragraf 28a. Durch diesen werden die bislang per Verordnung erlassenen Schutzmaßnahmen gesetzlich kodifiziert und konkret festgeschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Maßnahmen, die bereits im Lockdown im Frühjahr oder nun im „Lockdown Light“ ergriffen wurden. Aufgelistet werden unter anderem Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Beschränkungen im Kultur- und Freizeitbereich. Vorher war im Rahmen einer Generalermächtigungsklausel im IfSG nur abstrakt von „notwendigen Schutzmaßnahmen“ die Rede, welche den „zuständigen Behörden“ ein großes Auswahlermessen für Schutzmaßnahmen offerierte. Die besagte Generalermächtigungsklausel wird jedoch auch nach der Änderung des IfSG weiterhin anwendbar sein, um einem dynamischen Infektionsgeschehen jederzeit effizient begegnen zu können.


Ferner wird in § 28a IfSG nun die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche als Maßgabe aufgeführt, ab der Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden sollen. Die Sonderbefugnis des Bundesgesundheitsministeriums Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne vorher die Zustimmung des Bundesrates einzuholen, wurde beibehalten. Jedoch wurde eine zeitliche Befristung dieser Rechtsverordnung auf vier Wochen festgelegt. Eine Verlängerung der Verordnungen bleibt weiterhin möglich. Zudem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden, damit die Schutzmaßnahmen für die Allgemeinbevölkerung besser nachvollziehbar werden.


Vor Verabschiedung des Gesetzes kam es zu einer heftigen Debatte, in der vor allem die AfD-Fraktion einen Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 zog. Dieser wurde vehement und geschlossen als Diskreditierung der Demokratie von den anderen Fraktionen zurückgewiesen.


Während der Beschlussfindung im Bundestag kam es in Sichtweite des Bundestages nach Angaben der Polizei zu nicht zugelassenen Kundgebungen von rund 5.000 bis 10.000 Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung. Mit Wasserwerfern und unter erheblicher Polizeipräsenz wurden die Demonstrationen aufgelöst. Insgesamt kam es zu 200 Festnahmen und zahlreichen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.


Verlag C.F. Müller

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