medstra-News 66/2020
Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende vom 1. April 2019 sollte die Position der Organspendebeauftragten deutlich stärken. Deren Aufgabe ist es, mögliche Organspender zu erkennen. Allerdings wird die gesetzlich geforderte Freistellung der Transplantationsbeauftragten nur teilweise umgesetzt. Nur zehn Prozent der im Rahmen des DSO-Kongresses befragten 400 Transplantationsbeauftragten wurden demnach vollständig freigestellt. Grundsätzlich sollte im Sinne des Gesetzes die Freistellung in allen Kliniken zu 100 Prozent erfüllt sein. Axel Rahmel, Vorstand der DSO, appellierte daher an Klinikleitungen und Geschäftsführungen, den Transplantationsbeauftragten Vertrauen und Wertschätzung entgegenzubringen, um ihre Position innerhalb der Kliniken zu stärken. Noch ist allerdings unklar, ob unzureichende Freistellungen mit Konsequenzen belegt werden sollen. Derzeit herrscht nämlich auch noch ein erheblicher Pflege- und Ärztemangel, der zu der fehlenden Freistellungsmöglichkeit beiträgt.