medstra-News 64/2020
Nachdem der Transplantationsmediziner Aiman O. bereits 2017 endgültig vom strafrechtlichen Vorwurf des versuchten Totschlags in elf und der Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen freigesprochen worden war, sprach ihm das Oberlandesgericht Braunschweig nunmehr zivilrechtlich eine Entschädigung in Höhe von 1,16 Millionen Euro zu und verwarf damit eine dagegen gerichtete Berufung des Landes Niedersachsen. Der Chirurg, dem eine Verwicklung in den Göttinger Organspendeskandal vorgeworfen wurde, hatte deswegen 2013 in Untersuchungshaft gesessen und war erst nach einer Kautionszahlung freigekommen. Für diesen Zeitraum hatte der Arzt das Land Niedersachsen wegen des ihm dadurch entstandenen Verdienstausfalls auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Im sog. Göttinger Organspendeskandal hatten Patienten aufgrund falscher Angaben ihrer behandelnden Ärzte gegenüber der Koordinierungsstelle Eurotransplant – trotz vergleichsweise geringerer Dringlichkeit – bevorzugt Spenderorgane erhalten. In der Folge war die Zahl der Organspenden in Deutschland stark eingebrochen.