Logo C.F. Müller
Praxisdurchsuchung bei „Querdenken“-Wortführer Schiffmann

medstra-News 62/2020

Im Zuge der Ermittlungen gegen Bodo Schiffmann wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) sind die Praxisräume des Sinsheimer Arztes durchsucht worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Heidelberg einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss erlassen. Dem Mediziner, bei dem es sich um eine Leitfigur der Corona-Verschwörungstheoretiker handelt, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Patienten in mindestens drei Fällen Befreiungen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ausgestellt zu haben, ohne dass diese vorher von ihm untersucht worden seien. Alle Patienten wohnten mehrere hundert Kilometer von der Praxis des HNO-Arztes entfernt.
Zuvor hatten bundesweit bereits mehrere andere Staatsanwaltschaften Ermittlungen wegen ähnlicher Vorgehensweisen von Medizinern eingeleitet.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite