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Abtreibungsgegner Annen zu Geldstrafe verurteilt

medstra-News 59/2020

Der Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen wurde am 24. August 2020 vom Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Annen hatte die Internetseite babykaust.de betrieben, auf der er die von der Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglichen hatte. Auf der Seite stand, dass Hänel mit ihren Abtreibungen das „Tor von Auschwitz“ aufgestoßen habe. Annen bezeichnete sie zudem als „Entartete“. Hänel hatte daraufhin den Abtreibungsgegner verklagt.
Die Vorsitzende Richterin entschied, dass derartige Vergleiche mit dem Holocaust unzulässig seien. Noch von der Meinungsfreiheit gedeckt seien indes Aussagen gegenüber Hänel, dass an „ihren Händen Blut klebt“. Zudem dürfe Annen Schwangerschaftsabbrüche als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ bezeichnen. Die Ärztin Hänel begrüßte das Urteil des Landgericht Hamburgs. "Es geht nicht, dass ein Staat sachliche Informationen von Fachleuten verbietet, die dringend benötigt werden, aber Fehlinformation, Hass und Hetze unter anderem mit unzulässigen Holocaustvergleichen zulässt", so die Gießener Ärztin, die aufgrund ihres Protests gegen § 219a StGB bundesweit Bekanntheit erlangte.
Der Abtreibungsgegner Annen hatte in der Vergangenheit mehrere hundert Strafanzeigen nach § 219a StGB gegen Ärzte gestellt, weil diese auf ihren Internetseiten über Abtreibungen informierten. Auf seiner Internetseite findet sich zudem eine Liste mit 1200 Abtreibungsärzten und -kliniken.
Da weder Annen noch sein Anwalt am Montag vor Gericht erschienen, ist das Urteil als Versäumnisurteil ergangen. Der Verurteilte hat ab dem Zeitpunkt noch zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
 


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