medstra-News 58/2020
Die Bundesärztekammer (BÄK) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben gemeinsam eine neue Leitlinie für Schwangerschaftsabbrüche entworfen. Dies geht auf die Pläne zur Reform des § 219a StGB aus dem März 2019 zurück.
Grundsätzlich sei es schon so, dass Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, die erforderlichen Kompetenzen in Aus-, Fort- und Weiterbildungen vermittelt würden. Allerdings seien Verbesserungen noch möglich. So soll eine evidenzbasierte nationale Leitlinie zum sicheren Schwangerschaftsabbruch von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) geschafften werden, die die bestehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einbeziehen soll.
Im Zuge der Novellierung des § 219a StGB fasste die Bundesregierung auch den Beschluss, Maßnahmen zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zu ergreifen. So soll im Medizinstudium das Thema Schwangerschaftsabbruch, Aufklärung und Beratung von betroffenen Frauen intensiviert werden. Dazu soll die Approbationsordnung für Ärzte geändert werden, in der die Arzt-Patienten-Kommunikation ein höheres Gewicht in der Ausbildung bekommen sollen. Allerdings soll grundsätzlich nur theoretisches Wissen vermittelt werden, „die für die Durchführung eines Abbruchs erforderlichen Kompetenzen und praktischen Erfahrungen [können] erst in der Weiterbildung vermittelt und erworben werden“, so lautet es im Konzept. Für Weiterbildungen soll ein Weiterbildungsplan als Leitfaden dienen, der gerade erstellt wird. Dieser solle Musterabläufe für die Weiterbildung erhalten, wie die von den Ärztekammern vorgegebenen Inhalte am besten und sinnvollsten erfüllt werden könnten, so Heidrun Gitter, Vizepräsidentin der BÄK.
Schließlich soll ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen zum Thema Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden, sodass Ärzte ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu Methoden fortlaufend weiterentwickeln können.
Heidrun Gitter hält das Konzept für „extrem gelungen“. Sie lobte die Absprache mit dem Ministerium. Das Konzept zeige zudem auf, welche Zuständigkeiten bei Bund, Ländern und auch Ärztekammern lägen.