medstra-News 57/2020
Der Palliativmediziner Matthias Thöns hat im Rahmen einer Gesprächsreihe der FDP-Bundestagsfraktion zu dem Thema Suizidbeihilfe gefordert, die ärztliche Berufsordnung an das im Ende Februar ergangene Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anzupassen. In dem Urteil hatte das BVerfG das bis dahin bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB aF) für verfassungswidrig erklärt. Thöns hatte gemeinsam mit anderen Personen die Verfassungsbeschwerde eingelegt. Während § 217 StGB mit dem Urteil außer Kraft trat, verbietet der auch in vielen Landesberufsordnungen zu findende § 16 S. 3 MBO-Ä den Ärzten, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. § 16 S. 3 MBO-Ä kann aufgrund des Urteils des BVerfG ebenfalls als verfassungswidrig angesehen werden. Thöns fordert darüber hinaus, dass Betäubungsmittelrecht zu reformieren und an das Urteil des BVerfG anzupassen.