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Staatsanwaltschaft nimmt nach Insolvenz von Rezeptabrechner AvP Ermittlungen auf

medstra-News 52/2020

Nach einer Strafanzeige der Bundesfinanzaufsicht Bafin hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen zwei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bankrott (§ 283 StGB) eingeleitet. Die beiden Mitarbeiter des inzwischen insolventen Rezeptabrechners AvP sollen vor der Zahlungsunfähigkeit Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit den Gläubigern des Unternehmens entzogen haben. Zu den Gläubigern gehören bis zu 3.500 Apotheken in Deutschland, deren Zahlungsgeschäft mit den Krankenkassen AvP abwickelte. Den betroffenen Apotheken droht daher in einigen Fällen ebenso die Insolvenz.


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