medstra-News 48/2020
Wie aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervorgeht, sind bisher 52 Stellungnahmen von Verbänden, Fachgesellschaften, Kirchen und Sachverständigen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe eingegangen. Die Sichtung der Unterlagen dauere an. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, mit dem die Richter das seit 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB gekippt hatten, habe man im Sinne eines breiten Austauschs Erfahrungen aus den Bereichen der Palliativmedizin, der Ethik, Suizidprävention und der Rechtswissenschaften eingeholt. Unter den eingegangenen Unterlagen befinden sich aber auch 30 eigeninitiativ abgegebene Einschätzungen.
In ihrem Urteil hatten die Verfassungsrichter betont, dass der Gesetzgeber bei der gebotenen Neufassung regulierend tätig werden und etwa Wartefristen oder Beratungspflichten vorsehen könne. Um den aufgezeigten Anforderungen und Möglichkeiten gerecht zu werden, bedarf es nach dem BMG daher umfangreicher Diskussionen in Parlament und Bundesregierung.