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Kein erweiterter Schutz vor Abtreibungsgegnern geplant

medstra-News 47/2020

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht gegenwärtig keinen Bedarf, abtreibungswillige Frauen sowie deren behandelnde Ärzte stärker als bisher vor sog. Lebensschützern in Schutz zu nehmen. Spahn verwies darauf, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend seien, um Betroffene zu schützen. Zwar könne man etwa die Bedrohung von Frauen nicht akzeptieren, entsprechendes Verhalten sei aber neben Gewalt und Beleidigungen bereits strafrechtlich sanktioniert.
Demgegenüber hatte zuletzt Heidrun Gitter, die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK), sich für einen größeren Einsatz des Gesetzgebers zugunsten Betroffener stark gemacht. Die BÄK führt seit etwa einem Jahr eine öffentlich einsehbare Liste, auf der sich bundesweit Ärzte und ärztliche Einrichtungen erfassen lassen können, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Bisher sind 327 Ärzte und Einrichtungen gelistet. So soll unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen – insbesondere vor dem Hintergrund des in § 219a StGB geregelten Werbeverbots für Abtreibungen – die Transparenz für alle Beteiligten erhöht werden. Mit dieser größeren Sichtbarkeit waren in der Vergangenheit aber auch immer wieder Drohungen und Demonstrationen radikaler Abtreibungsgegner vor den Einrichtungen einhergegangen.
Minister Spahn kündigte an, nach der Sommerpause ein Zwischenfazit zur Liste ziehen zu wollen und dankte BÄK und Facharztverbänden für ihr diesbezügliches Engagement. Gleichzeitig plane das Bundesgesundheitsministerium, die Qualifikation von Ärzten zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern.


Verlag C.F. Müller

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