medstra-News 46/2020
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers in der Triage-Problematik gewandt hat, am 16. Juli abgelehnt. Die Beschwerdeführer fürchten, im Falle einer Überlastung des Gesundheitswesens infolge von Corona-Infektionen aufgrund von diskriminierenden Kriterien nicht behandelt zu werden (s. auch bereits medstra-News 45/2020).
Das BVerfG hielt die Verfassungsbeschwerde zwar weder für unzulässig noch für offensichtlich unbegründet. Allerdings werfe dieser Antrag komplexe Rechtsfragen auf, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht hinreichend geprüft werden könnten. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber im Eilverfahren generell zum Erlass von Gesetzen verpflichtet werden kann, ließ das Gericht offen. Denn es sei angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens unwahrscheinlich, dass es zu Triage-Situationen kommen werde.