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Hessisches Krankenhaus muss Millionenbetrag erstatten

medstra-News 43/2020

Wie der Frankfurter Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht Alexander Badle mitteilte, werden die Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen ein Krankenhaus aus dem hessischen Main-Kinzig-Kreis eingestellt. Im Gegenzug müsse das Krankenhaus vier Millionen Euro an die Krankenkassen zurückzahlen. Dabei sei die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO nur aufgrund der intensiven Mitwirkung des Krankenhauses möglich gewesen, wie Badle betonte. Zudem hatte der Geschäftsführer der Klinik zuvor eine Geldauflage in Höhe von 40.000 Euro aus seinem Privatvermögen beglichen.
Die hessische Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig noch in elf weiteren Verfahren, ob es bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen zu Straftaten gekommen ist. Die Ermittlungen richteten sich hierbei nicht allein gegen Krankenhausverantwortliche, sondern auch gegen Ärzte, die Abrechnungsbetrug begangen haben sollen.


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