medstra-News 41/2020
Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als Konsequenz aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe Gespräche über denkbare Ansätze zur Neuregelung angekündigt und Verbände zu Vorschlägen aufgerufen hatte, hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz einen eigenen Vorschlag unterbreitet. Wie Vorstand Eugen Brysch mitteilte, müsse die Unterstützung durch Pflege, Palliativmedizin, Hospizarbeit und Psychotherapie weiter ausgebaut werden. Ließe sich ein Sterbewilliger von diesen Angeboten aber nicht überzeugen, gelte auch für ihn weiterhin das Selbstbestimmungsrecht. Daher brauche es organisierte Angebote, die im Einklang mit den vom BVerfG aufgezeigten Regulierungsmöglichkeiten stünden. Das Gericht hatte etwa Beratungspflichten oder Wartezeiten für zulässig erachtet.
Nach dem Konzept der Deutschen Stiftung Patientenschutz solle eine Entscheidung in freier Selbstbestimmung dauerhaft getroffen werden können. Dazu müssten Suizidhelfer künftig mit eigener Sachkunde feststellen und schriftlich fixieren, dass der Sterbewillige vor seinem Entschluss hinreichend über mögliche und realistische Handlungsoptionen aufgeklärt worden ist. Dem Entschluss müsse eine deutliche Abwägung des Für und Wider vorausgehen, bei der es keine Einflussnahme oder Druck von außen geben dürfe. Bei Nichtbeachtung dieser Kriterien sieht der Vorschlag Freiheitsstrafen bis hin zu drei Jahren vor. Mit bis zu fünf Jahren Strafe soll dagegen bedroht werden, wer Suizidhilfe profitorientiert anbietet. Angehörige sollen demgegenüber grundsätzlich straffrei bleiben, wenn sie Suizidhelfer unterstützen.