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Keine Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal in Niedersachsen

medstra-News 39/2020

Ursprünglich war in einem Gesetzentwurf der niedersächsischen Regierungsfraktionen SPD und CDU die Möglichkeit vorgesehen gewesen, im Epidemiefall medizinisches Personal zur Bekämpfung einer bedrohlichen Übertragbaren Krankheit verpflichten zu können. Eine ähnliche Regelung sieht auch das im Zuge der Coronakrise erlassene Bayerische Infektionsschutzgesetz vor (s. medstra-News v. 21.4.2020) Dieser Teil des Gesetzesentwurfs hatte für heftige Kritik der Pflegekammer Niedersachsen, von verschiedenen Ärzteverbänden und schließlich auch der Ärztekammer Niedersachsen gesorgt. Der Marburger Bund Niedersachsen hatte an der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes gezweifelt: Es gehe nicht nur um die Berufsfreiheit, sondern angesichts fehlender Schutzkleidung auch um das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Pflegekammer Niedersachsen gab zu Bedenken, dass eine solche Maßnahme die Attraktivität von Pflegeberufen weiter senken würde.

Nach einer Anhörung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Niedersächsischen Landtags am 4. Juni wurde die Möglichkeit einer Zwangsverpflichtung von den Regierungsfraktionen nun zurückgezogen. Stattdessen zieht die Koalition nun den Vorschlag der Pflegekammer Niedersachsen in Betracht, ein Freiwilligenregister aufzubauen, um im Notfall schnell und gezielt medizinisches Fachpersonal finden und einsetzen zu können.


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