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Fachverbände für Nachbesserungen an geplantem Patientendaten-Schutz-Gesetz

medstra-News 34/2020

Vor der Anhörung zum neuen Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) im Bundestag haben sich mehrere Fachverbände kritisch zu den geplanten Regelungen geäußert. In besonderem Maß geben dabei neue Vorgaben rund um die elektronische Patientenakte (ePA) Anlass zur Kritik. So ist für Peter Bobbert, Mitglied des Bundesvorstands des Marburger Bundes, nicht ersichtlich, warum Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst – anders als ihren Kollegen im ambulanten und stationären Sektor –  ein Zugriff auf die in der ePA erfassten Informationen nur begrenzt möglich sein soll. Der Marburger Bund fordert daher „mehr Mut bei der Gestaltung digitaler Medizin“. Vorbehalte bestehen auch gegenüber einer Regelung, nach der Versicherte ihrer jeweiligen Krankenkasse Inhalte aus der ePA übermitteln können, um etwa besondere Angebote der Kassen wie finanzielle Vorteile oder eine verbesserte individuelle Versorgung zu erhalten. Nach Ansicht Bobberts müsse hier ein absolutes Verwendungs- und Weitergabeverbot gelten.
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) spricht sich demgegenüber entschieden dagegen aus, Ärzte zu „Digitalisierungshelfern“ zu machen. Wie deren Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann betonte, sei die Förderung und Erlangung digitaler Kompetenzen nicht Aufgabe der Ärzte in Deutschland. Daher müsse klargestellt werden, dass Vertragsärzte mit ihren Patienten nicht die Verarbeitung medizinischer Daten in der ePA zu besprechen hätten.  
Mit dem PDSG will der Gesetzgeber künftig die weitere Ausgestaltung der mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz zum 1. Januar 2020 eingeführten elektronischen Patientenakte regeln sowie das neue elektronische Rezept einführen, dessen Ausstellung ab 1. Januar 2022 verpflichtend sein soll.


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