medstra-News 33/2020
Das Land Bayern will sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, Hackerangriffe auf Krankenhäuser und andere zentrale Infrastruktureinrichtungen der Strom-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung künftig härter zu bestrafen. Dazu soll nach dem Willen des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) einerseits das Strafmaß angehoben werden. Die bisherige Strafobergrenze des § 202a StGB, der das Ausspähen von Daten unter Strafe stellt, liegt bei 3 Jahren. Viele Taten würden indes nur mit Geldstrafen geahndet. Darüber hinaus ist eine Strafschärfung für Computersabotage (§ 303b StGB) mit tödlichem Ausgang vorgesehen, etwa wenn durch den Angriff lebenserhaltende Geräte ausfallen.
Anderseits bedürfe es aber auch zusätzlicher polizeilicher Befugnisse, um Täter zeitnah identifizieren zu können. Daher setze man sich zudem dafür ein, die Möglichkeiten für Online-Durchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung und die Erhebung von Verkehrsdaten zu schaffen bzw. zu erweitern. Gerade in Zeiten der Corona-Epidemie zeige sich, wie sehr die Gesellschaft auf den reibungslosen Betrieb zentraler Infrastruktureinrichtungen angewiesen sei, so Eisenreich weiter.