medstra-News 26/2020
Nachdem sich im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann ab Ende März zahlreiche Patienten an Covid-19 erkrankt und daran gestorben sind, prüft nun die Staatsanwaltschaft, ob sie Ermittlungen einleiten wird. Es geht um den Verdacht von Verstößen gegen das IfSchG und den Verdacht der fahrlässigen Tötung. Ein Verfahren wegen möglichen Ordnungswidrigkeiten gegen die Geschäftsführung und drei Ärzte hat die Stadt bereits am 6. April eingeleitet.
Es wird vermutet, dass Verantwortliche des Klinikums die Gefahr einer Ausbreitung des Corona-Virus Sars-2-CoV ganz erheblich unterschätzt haben und geeignete Vorsichtsmaßnahmen nicht ergriffen haben. Ende März häuften sich die im Klinikum auftretenden Fälle von Corona-Infektionen. Allein 30 Patienten seien in der Geriatrie infiziert gewesen, insgesamt sollen es über 60 Patienten sein. Mittlerweile sind laut Medienberichten mindestens 37 Patienten an dem Virus verstorben. Das Klinikum habe sich allerdings lange geweigert, eine Dokumentation über das Infektionsgeschehen an das Potsdamer Gesundheitsamt herauszugeben, wie die Potsdamer Neueste Nachrichten berichtet. Erst als die Amtsärztin mit einem Zwangsgeld von 25.000 Euro drohte und eine Gesellschafterweisung durch den Oberbürgermeister erging, soll die Klinikleitung entsprechende Daten herausgegeben haben, die sich allerdings als grob unvollständig erwiesen haben sollen.