medstra-News 24/2020
Nachdem der Bundestag am 25.3.2020 eine epidemische Lage von nationaler Bedeutung festgestellt hat, hat das Bundesministerium für Gesundheit am 14.4.2020 einen Referentenentwurf für eine Verordnung vorgestellt, die die Versorgung der Bevölkerung mit Produkten medizinischen Bedarfs, also u.a. Arzneimittel, Medizinprodukten, Labordiagnostika und Schutzausrüstung in der Coronakrise sicherstellen soll (abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit). Die zeitlich befristete Verordnung wird auf § 5 Abs. 2 Nr. 4 IfSchG gestützt und soll so bald wie möglich fertig gestellt werden und in Kraft treten.
Sie sieht vor, dass das Gesundheits-, das Innen- und das Verteidigungsministerium solche Produkte beschaffen und in den Verkehr bringen dürften. Die arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen hierfür werden erleichtert. Auch die im Transfusionsgesetz geregelten Voraussetzungen für eine Blutspende werden gelockert. So sollen Personen ab 17 und bis 70 Jahren Blut spenden dürfen, und nicht wie bisher lediglich 18-68-Jährige. Das Paul-Ehrlich-Institut darf in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut und dem Gesundheitsministerium weitere abweichende Vorgaben erlassen. Zudem sollen die Gebühren, die im Genehmigungsverfahren für Medikamente zur Behandlung von Covid-19 anfallen können, erlassen werden dürfen.