medstra-News 19/2020
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat hinsichtlich seiner umstrittenen Position, Suizidwilligen die Aushändigung tödlich wirkender Medikamente zu verweigern, Unterstützung vom Präsidenten der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt erhalten. Wie Reinhardt dem Tagesspiegel berichtete, teile er Spahns ablehnende Haltung, solange nicht sichergestellt sei, dass der Suizidwunsch selbstbestimmt und nicht etwa aus einer Erkrankung wie einer Depression heraus entstanden sei. Vielmehr bedürfe es verfahrenstechnischer Absicherungen in Form eines konkreten Regelwerks.
Nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerium und BfArM erfordert auch das jüngst zur Suizidbeihilfe ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine staatliche Freigabe todbringender Medikamente, denn die Auslegung des Betäubungsmittelrechts und entsprechende Erlaubniserteilungen seien nicht Gegenstand des dort verhandelten Verfahrens gewesen. Dagegen hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2017 entschieden, dass Suizidwillige unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Abgabe solcher Arzneimittel haben.
BÄK-Präsident Reinhardt befürchtet indessen ein Wiederaufflammen der innerärztlichen Debatte, sodass die Bundesärztekammer sich erneut mit der Musterberufsordnung werde befassen müssen. Danach ist es Ärzten bislang nicht gestattet, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Vorbild für eine Neuregelung könnten laut Reinhardt die Fassungen einiger Landesärztekammern sein, wonach Ärzte einem Suizid im Regelfall nicht assistieren sollten, dies im Einzelfall aber zulässig sei.