medstra-News 16/2020
Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) soll es noch vor der nächsten Bundestagswahl 2021 ein neues Sterbehilfegesetz geben. Wie Lambrecht der Rheinischen Post mitteilte, halte sie es noch in dieser Wahlperiode für möglich, entsprechende Regelungen zu schaffen und appellierte zu diesem Zweck an die Bundestagsabgeordneten, ihr Vorgehen zu unterstützen. Während sie persönlich davon überzeugt sei, dass ein assistierter Suizid keine Normalität in Deutschland werde dürfe, sprach sich Lambrecht zugleich für eine freie Gewissensentscheidung der Abgeordneten jenseits des Fraktionszwanges aus. Alte und pflegebedürftige Menschen hätten ihrer Einschätzung nach ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung, sie dürften aber keinesfalls das Gefühl bekommen, ab einem gewissen Pflegeaufwand Suizidhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Hintergrund des Vorstoßes ist das jüngst ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es das bisherige Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB für verfassungswidrig erklärte. Zugleich betonte das Gericht aber, dass es dem Gesetzgeber möglich sei, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln und dabei etwa Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalte oder ein Verbot besonders gefährlicher Formen der Suizidhilfe zu statuieren.