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Höhere Strafen bei Gewalt gegenüber Notfallhelfern vorgesehen

medstra-News 14/2020

Wie aus einem am 19. Februar verabschiedeten Gesetzentwurf des Bundeskabinetts hervorgeht, sollen Straftaten gegen Ärzte und anderes medizinisches Personal in ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanzen stärker sanktioniert werden. Dazu soll § 115 Abs. 3 StGB künftig neben Mitarbeitern von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten explizit auch Ärzte und Pflegekräfte in Notaufnahmen und Notdiensten umfassen. Hintergrund der Neuregelung ist laut Bundesministerium der Gesundheit, dass gerade diese Personengruppen bei ihrer Arbeit außerhalb des regulären Praxis- und Stationsbetriebs besonders exponiert und damit gefährdet seien, das Ziel verbaler oder gar tätlicher Angriffe zu werden. Angesichts einer generell steigenden Zahl von Gewalttaten gegen medizinisches Personal gelte es daher, gerade diese im Allgemein- und Individualinteresse besonders schützenswerten Personen in den erweiterten strafrechtlichen Schutz einzubeziehen.


Unterstützung erfährt die Initiative, die Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist, von der Bundesärztekammer (BÄK). Mit der erhofften abschreckenden Wirkung der Strafschärfung könne ein starkes Signal für die Ächtung von Gewalt gegen Retter und Helfer gesetzt werden, so BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.


Gleichwohl wird kritisiert, dass die jetzige Neuregelung nicht weit genug gehe. So seien auch Ärzte außerhalb der Notfallversorgung, etwa niedergelassene Ärzte während der regulären Sprechzeiten oder Krankenhausärzte im Stationsdienst in gleicher Weise betroffen.


Verlag C.F. Müller

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