medstra-News 8/2020
Das LG München II hat am 20.1.2020 sein Urteil in einem aufsehenerregenden Fall verkündet. Der Angeklagte hatte zur Befriedigung seiner sexuellen Vorlieben über fünf Jahre hinweg knapp 80 Frauen über das Internet angeschrieben, sich als Arzt ausgegeben und den Frauen die Teilnahme an einer „medizinischen Studie“ angeboten. Dazu sollten sich die Frauen über selbstgebastelte Vorrichtungen mit Steckdosen verbinden und sich vor laufender Kamera selbst Stromstöße von 230 Volt versetzen, teilweise sogar über die Schläfen. Die Risiken der Stromstöße, die neben erheblichen Schmerzen auch zu Kammerflimmern und Atemstillstand führen können, spielte der Angeklagte systematisch herunter.
Das Gericht wertete das Vorgehen des Angeklagten als versuchten Mord in mittelbarer Täterschaft kraft Tatherrschaft. Zudem wurde er wegen Titelmissbrauchs und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs verurteilt. Der Angeklagte leidet unter Autismus; ein psychiatrisches Gutachten erklärte ihn für nur eingeschränkt schuldfähig, sodass das Gericht eine elfjährige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat.