Referentenentwurf: keine geschlechtsverändernden Operationen bei Kindern
medstra-News 7/2020
In einem Referentenentwurf des BMJV vom 9.1.2020 ist ein grundsätzliches Verbot von geschlechtsverändernden operativen Eingriffen an Kindern vorgesehen. Der Entwurf greift damit eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf.
Dazu soll unter anderem § 1631c BGB um insgesamt drei Absätze erweitert werden. In § 1631c Abs. 2 BGB-E wird festgelegt, dass die Eltern nicht in einen solchen Eingriff an ihrem Kind einwilligen können. Eine Ausnahme ist für Gefahrenlagen vorgesehen, wobei dann zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ist. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kinder mit Genehmigung des Familiengerichts dann selbst einwilligen, § 1631c Abs. 3 BGB-E.
Verlag C.F. Müller