medstra-News 5/2020
Obwohl die Wiedereinführung eines Versandhandelsverbotes für rezeptpflichtige Arzneimittel im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU vorgesehen ist, hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 27. Januar in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestags dagegen ausgesprochen. Damit erteilte er den etwa 400.000 Unterstützern einer entsprechenden Petition, die langfristig nur so den Fortbestand lokaler Apotheken gesichert sehen, eine Absage. Spahn begründete seine Entscheidung mit Zweifeln an der Vereinbarkeit eines solches Verbotes mit europäischem Recht.
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016, in dem dieser entschieden hatte, dass die deutsche Preisbindung beim Handel mit solchen Medikamenten nicht für ausländische Anbieter gelte. Da deutsche Apotheken aber weiterhin der Preisbindung unterliegen, sehen sie sich im Wettbewerb benachteiligt. Um diesem Umstand Abhilfe zu schaffen, ist nun geplant, Regelungen zur Einhaltung einheitlicher Abgabepreise im Fünften Sozialgesetzbuch zu verankern. Eine diesbezügliche Abstimmung mit der EU-Kommission ist für Anfang Februar vorgesehen.