medstra-News 4/2020
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen neuen Referentenentwurf vorgelegt, wonach es Versicherten, die künstlich beatmet werden müssen, nun doch möglich sein soll, selbst zu entscheiden, wo sie behandelt werden möchten. Das Ministerium reagiert damit auf die anhaltende Kritik von Betroffenen und den Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, die in den Vorgaben der bisherigen Fassung einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und die Grundrechte ausgemacht hatten. Bisher war eine außerklinische Intensivversorgung Erwachsener mit Beatmung nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Laut BMG solle nunmehr dem Wunsch der Patienten nach außerklinischer Pflege – etwa in den eigenen vier Wänden – entsprochen werden, soweit „die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann“. Die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände seien dabei zu berücksichtigen, wobei im Vorfeld eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zwingend erforderlich wird.
Zudem soll der neue Entwurf allgemeine Qualitätsanforderungen festlegen sowie der schnelleren Reduzierung der Beatmungszeiten hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung dienen.