medstra-News 78/2019
In der Debatte um die Kompetenzen von Notfallsanitätern schafft Bayern Fakten: Seit dem 1. Dezember dürfen Sanitäter dort bei bestimmten Indikationen einen Zugang legen und darüber Schmerzmittel, Glucoselösungen oder Vollelektrolytlösungen verabreichen, und zwar ohne vorherige telefonische Rücksprache mit einem Notarzt. Um diese Aufgaben übernehmen zu können, müssen die Notfallsanitäter speziell geschult werden. Nach der Schulung kann der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) dann dauerhaft diese Aufgaben delegieren.
Innenminister Herrmann (CSU) erhofft sich davon eine effizientere Verteilung von Ressourcen. Ziel der Reform des bayerischen Sanitätergesetzes sei es, dass Notärzte nicht mehr so häufig ausrücken müssten und stattdessen für schwerer verletzte Patienten zur Verfügung stünden. Auch den Notfallpatienten solle durch die Neuregelung schneller geholfen werden können. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie sieht die Kompetenzerweiterungen hingegen kritisch.