medstra-News 74/2019
Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag auf Aufhebung des Blutspendeverbots für homo- und transsexuelle Menschen gestellt. Sie begründet ihren Antrag damit, dass die Nachfrage nach Blutspenden sehr hoch sei und die Versorgung mit Blutpräparaten zu einer immer größeren Herausforderung werde. Daher sollten die Richtlinien zur Blutspende gelockert werden. Sie möchte zudem das Transfusionsgesetz (TFG) dahingehend ändern, „dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird“.
Seit August 2017 lässt die Hämotherapie-Richtlinie unter bestimmten Bedingungen auch homosexuelle Männer zur Blutspende zu. Ein Kriterium ist dabei, dass seit der Beendigung „sexuellen Risikoverhaltens“ zwölf Monate vergangen müssen sein; ansonsten sind sie von der Blutspende ausgeschlossen. Der vom Bundesgesundheitsministerium, vom Paul-Ehrlich-Institut und dem Arbeitskreis Blut und Arbeitskreis Richtlinien Hämotherapie hatten die Beschränkung damit begründet, dass ansonsten eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit HIV oder Hepatitis bestünde. Insbesondere seien unbekannte Erreger sowie die Fensterphasen von Testverfahren, in der eine Person bereits das Virus in sich tragen könne, die Infektion aber nicht sicher nachgewiesen werden könne, kritisch.