medstra-News 73/2019
Die FDP-Bundestagsfraktion hat Eckpunkte für ein neues Sterbehilfegesetz vorgelegt. Laut Bericht des SPIEGEL sollen Ärzte und Vereine ohne wirtschaftliche Eigeninteressen unter bestimmten Bedingungen danach institutionalisierte Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.
Die Sterbehilfe soll nach einem mehrstufigen Verfahren erfolgen. Als erstes ist nach dem Vorschlag der FDP dafür eine ärztliche Diagnose über eine unheilbare, tödliche Krankheit notwendig, wobei psychische Probleme ausdrücklich nicht darunter fallen sollen. Zudem müssen sich die Betroffenen ergebnisoffen beraten lassen. Die beratenden Stellen sollen „analog zur Schwangerschaftskonfliktberatung“ ausgestalten werden. Auch muss zwischen der Beratung und der Sterbehilfe eine Frist von mindestens einer Woche liegen.
Die FDP betonte, dass der Gesetzgeber sicherstellen müsse, dass ein Mensch wirklich frei und eigenverantwortlich entscheiden könne, um aus dem Leben zu scheiden.
Der im Vergleich zur momentanen Gesetzeslage und zu der Einführung des § 217a StGB liberale Vorschlag der FDP Bundestagsfraktion wird voraussichtlich auf Ablehnung der Bundesärztekammer stoßen. Diese hatte sich noch im Oktober im Rahmen der 70. Generalversammlung des Weltärztebundes in einer Deklaration gegen Euthanasie und ärztlich unterstützen Suizid ausgesprochen.
Mehrere Sterbehilfevereine, Palliativmediziner und tödlich Erkrankte dürften die Stoßrichtung der FDP indes begrüßen – sie hatten gegen die momentane Rechtslage im Strafrecht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu wird in den nächsten Monaten erwartet.