medstra-News 68/2019
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf für das Verbot von Konversionstherapien für Homosexuelle vorgelegt. Um die Selbstbestimmung der Betroffenen nicht in Frage zu stellen, soll das Schutzkonzept gestuft eingeführt werden. Danach sollen Konversionstherapien für Minderjährige grundsätzlich verboten werden. Ab 16 darf jedoch eine Therapie durchgeführt werden, wenn der Behandler den Nachweis erbringt, dass der Betroffene über die notwendige Einsichtsfähigkeit über Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt.
Bei Volljährigen gilt das Verbot nur, wenn Betroffene bei ihrer Entscheidung für eine solche Therapie einem Willensmangel, etwa aufgrund von Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung, unterliegen. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Verbot soll für alle gelten, die eine solche Behandlung durchführen, dafür werben, sie anbieten oder vermitteln. Damit sind nicht nur Personen, die berufsmäßig handeln, erfasst, sondern auch Eltern oder Sorgeberechtigte. Ausgenommen von der Regelung sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenzen oder bei Störungen der Geschlechtsidentität.
Spahn begründete seinen Vorstoß damit, dass überall, wo Konversionstherapien durchgeführt würden, oft schweres körperliches und seelisches Leid entstünde. Homosexualität sei zudem keine Krankheit. Ein Verbot sei ein wichtiges Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität haderten: „Es ist ok, so wie du bist“.
Die Linke und BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN kritisieren die von Spahn vorgesehenen Ausnahmen des Verbots. Jugendliche könnten von ihren Eltern unter Druck gesetzt werden. Deshalb würde eine Ausnahmeregelung für 16- bis 18-Jährige an der Realität vorbei gehen, erklärte Ulle Schauws (Grüne). Die FDP begrüßt den Vorstoß von Spahn, fordert jedoch ein höheres Tempo bei der Umsetzung.