medstra-News 67/2019
Die Bundesregierung plant, ein Rechtsgutachten über mögliche schärfere Regelungen des Heilpraktikerberufs in Auftrag zu geben. Darin soll auch die Abschaffung des Berufs geprüft werden. Noch ist laut Bundesgesundheitsministerium jedoch kein Verbot des Berufs in Planung.
Hintergrund des Auftrags ist, dass für die Ausübung des Heilpraktikerberufs derzeit keine Ausbildung absolviert oder medizinische Fachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. In bestimmten Fällen haben Heilpraktikertherapien schon zu Gesundheitsschäden oder gar dem Tod von Patienten geführt. Derzeit läuft ein Prozess am Berliner Landgericht gegen eine Heilpraktikerin.
Das Gutachten dient der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Stärkung der Patientensicherheit. Das Heilpraktikergesetz, das die Vorgaben des Heilpraktikerberufs statuiert, stammt aus dem Jahr 1939.