medstra-News 64/2019
Am 7. November 2019 hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition die im Vorfeld kontrovers diskutierte Reform des medizinischen Dienstes der Krankenkassen beschlossen. Damit soll der fortwährende Streit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen um die Abrechnung von Krankenhausleistungen beigelegt werden.
Kernanliegen der Krankenhäuser war es, den medizinischen Dienst (MD), der die Krankenhausabrechnungen bisher im Auftrag der Krankenkassen überprüft, neu aufzustellen und so dessen höhere Unabhängigkeit von den Kassen zu erreichen. Dazu wurde der MD in eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt und dessen Verwaltungsrat erweitert, sodass künftig nurmehr 16 der 23 Mitglieder von den Krankenkassen benannt werden. Zudem wurde eine maximale Prüfquote der bei den Kassen eingehenden Schlussrechnungen für vollstationäre Behandlungen festgelegt.
Gleichzeitig haben aber auch mehrere Forderungen der Krankenkassen Niederschlag im Gesetz gefunden. So wurde die Prüfquote der Abrechnungen für nächstes Jahr nicht nur auf 12,5 Prozent erhöht, sondern zugleich Strafzahlungen der Krankenhäuser für den Fall statuiert, dass deren Abrechnungen vom MD beanstandet werden. Damit soll laut Gesetzesbegründung ein Anreiz für „regelkonforme Rechnungsstellung“ gesetzt werden. Bisher mussten nur die Krankenkassen eine Strafe für den Fall entrichten, dass eine von ihnen beanstandete Rechnung vom MD bestätigt wurde.
Schließlich wird zur Verringerung der Streitigkeiten und des Verwaltungsaufwands auf beiden Seiten ein neuer Schlichtungsausschuss auf Bundesebene eingeführt, der strittige Abrechnungsfragen innerhalb von acht Wochen entscheiden soll.