medstra-News 60/2019
Nach dem Tod einer 28-Jährigen und ihrem per Notkaiserschnitt geborenen Baby am 19. September 2019 hat die Staatsanwaltschaft in Köln Ermittlungen gegen zwei Apothekenmitarbeiter aufgenommen. Die junge Frau starb nach der Einnahme eines Glukosetests aus einer Kölner Apotheke an Organversagen. Im Glukosetest ließ sich das Narkotikum Lidocainhydrochlorid nachweisen. Der Test auf Diabetes wird standardmäßig in der Schwangerschaft durchgeführt.
In Reaktion auf den Tod der Schwangeren und ihres Babys hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zunächst die Herstellung und den Verkauf selbst hergestellter Arzneimittel verboten. Im Anschluss wurden zudem die drei Apotheken des Inhabers geschlossen. Der Inhaber beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt auf Wiedereröffnung der drei Apotheken. Bevor es jedoch zu einer Entscheidung des Gerichts kam, erlaubte das Gesundheitsministerium die Wiedereröffnung, nachdem die Staatsanwaltschaft zu neuen Ergebnissen gekommen war. „Damit hat sich eine neue Sachlage ergeben, durch die die Schließung des gesamten Apothekenbetriebs nicht mehr erforderlich ist, um eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel auszuschließen“, so die Mitteilung des Ministeriums.
Mittlerweile teilte der Kölner Staatsanwalt Ulrich Bremer mit, dass die Verunreinigung der Glukose eher auf ein Versehen zurückzuführen sei. Die Beschuldigten hatten nach seinen Angaben zuvor sehr umfangreiche Aussagen zu den Aufgaben und den Abläufen in der Apotheke gemacht. Das Narkotikum sei danach in einem vergleichbaren Gefäß wie die Glukose aufbewahrt worden. Die Herstellung von Medikamenten bliebe den Apotheken jedoch weiterhin untersagt, bis Maßnahmen getroffen seien, die eine Verunreinigung in Zukunft ausschlössen.
Neben der 28-Jährigen wurde ein weiterer Fall bekannt; die betroffene Schwangere brach den Test jedoch aufgrund des bitteren Geschmacks des Präparats ab.