medstra-News 57/2019
Der Chirurg, der aufgrund seiner Verwicklungen in den Göttinger Transplantationsskandal zunächst wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung angeklagt war, letztlich aber freigesprochen wurde, hat das Land Niedersachsen erfolgreich auf Schadensersatz verklagt. Das LG Braunschweig entschied, dass das Land dem Arzt über eine Million Euro Schadensersatz zahlen muss.
Der Arzt hatte elf Monate in Untersuchungshaft verbracht und dafür bereits eine Entschädigung in Höhe von 8.500 Euro erhalten. Allerdings habe infolge der erlittenen Untersuchungshaft eine mit 50.000 USD im Monat dotierte Stelle in Jordanien nicht antreten können. Dies stelle einen erstattungspflichtigen Verdienstausfall dar.
Das Gericht lehnte allerdings einen geltend gemachten Anspruch des Klägers auf Erstattung der Kosten für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ab. Diese seien weder zweckdienlich noch erforderlich gewesen um die Freilassung des Klägers zu erreichen.