medstra-News 54/2019
Ab dem 31.12.2020 werden Tattooentfernungen durch die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) unter Arztvorbehalt gestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die teilweise mit erheblichen Risiken verbundene Laserbehandlung im Interesse des Patientenwohls nur noch durch medizinisch geschultes Personal vorgenommen wird. Bisher waren zur Vornahme derartiger Eingriffe neben der technischen Ausstattung nur ein Gewerbeschein sowie die Teilnahme an einem Laserschutzkurs erforderlich. Jährlich unterziehen sich schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen in Deutschland einer solchen Behandlung.
Dabei gelangen Laser zum Einsatz, die die Farbstoffpartikel in der Haut in kleinste Teile zerschießen, welche dann vom Körper abgebaut und abtransportiert werden. Hierbei kann es aber zu einer Reihe von Nebenwirkungen kommen, die schlimmstenfalls langfristige Schädigungen nach sich ziehen. So können bei der Zerstörung bestimmter Pigmente etwa giftige oder krebserregende Verbindungen entstehen. Auch Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen und Narbenbildung sind bei unsachgemäßer Bedienung des Lasers nicht auszuschließen. Experten zufolge ist die Lasertherapie dabei die einzige Option, eine Tätowierung wirklich vollständig zu entfernen, da Alternativverfahren mit noch größeren Risiken behaftet seien.
Kritiker wenden dagegen ein, dass eine Tattooentfernung künftig erheblich teurer und mit längeren Wartezeiten verbunden sein werde. Schon jetzt kostet die Entfernung bei gewerblichen Anbietern zwischen 95 und 690 Euro pro Sitzung, von denen bei großflächigen Bildern bis zu 20 erforderlich werden können. Daher sei die Gefahr groß, dass derartige Eingriffe künftig in Hinterzimmern oder im Ausland vorgenommen und der Zweck der Neuregelung, den Patienten besser zu schützen, damit verfehlt werde.