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Hessen plant besseren Schutz von Schwangeren(beratungen) vor Abtreibungsgegnern

medstra-News 52/2019

Nachdem zunächst die Frankfurter Rundschau über entsprechende Pläne berichtet hatte, hat das Wiesbadener Innenministerium mittlerweile einen Erlass vorgelegt, mit dem schwangere Frauen und die diese beratenden Ärzte vor Belästigungen durch fundamentale Abtreibungsgegner geschützt werden sollen. Danach dürfen Frauen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken nicht bedrängt oder sonst belästigt werden, indem ihnen etwa ungefragt Gespräche oder Infomaterialien mit dem Ziel aufgenötigt werden, sie von der Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs abzubringen. Die Versammlungen von Abtreibungsgegnern müssten daher so weit von der Beratungsstelle entfernt liegen, dass kein Sicht- oder Rufkontakt mehr bestehe. Anlass ist laut einem Sprecher des Ministeriums, dass es in der Vergangenheit vermehrt zu Mahnwachen und Demonstrationen gekommen war, die für die Betroffenen ein erhebliches Bedrohungspotenzial entfalteten.


Die hessische Linksfraktion will daher noch einen Schritt weitergehen und fordert in einem Gesetzentwurf, Versammlungen im Umkreis von 150 m zu Beratungsstellen zu beschränken, sofern sie sich thematisch auf die Beratung beziehen. Unterstützt wird diese Gesetzesinitiative von der wegen ihrer – inzwischen aufgehobenen – Verurteilung nach § 219a StGB bekannt gewordenen Ärztin Kristina Hänel, die sich selbst Anfeindungen bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt sieht.


Allerdings begegnet dieser bundesweit bisher einmalige Vorstoß von verschiedenen Seiten rechtlichen Bedenken. So könnte das Gesetz laut Professor Dr. Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg die Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Abtreibungsgegner unzulässig beschränken, weil etwa andere Verbotsmöglichkeiten gegeben seien. Auch der Deutsche Juristinnenbund in Hessen zweifelt an der Kompetenz des Landes, ein „derartiges Spezialgesetz“ zu erlassen. Nach Ansicht des Ministeriums ist ein solcher Eingriff in das Versammlungsrecht hingegen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Frauen erforderlich.


Verlag C.F. Müller

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