medstra-News 51/2019
Wie aus einer am 23. August 2019 vorgelegten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervorgeht, will die Bundesregierung auch künftig an dem seit 1991 im Embryonenschutzgesetz verankerten Verbot der Eizellspende festhalten.
Während die FDP für eine Legalisierung von Eizellspende und nichtkommerzieller Leihmutterschaft eintritt, gelte es laut Bundesregierung, „im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft“ zu gewährleisten. Das Kindeswohl sei andernfalls potenziell gefährdet, da es bei einem Auseinanderfallen von genetischer und biologischer Mutter zu Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes kommen könne, die geeignet seien, dessen Entwicklung negativ zu beeinflussen. Schließlich rechtfertigten nicht zuletzt auch die mit dem Eingriff verbundenen medizinischen Risiken und das hohe Maß an physischer und psychischer Belastung der Spenderin eine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zur erlaubten Samenspende.