medstra-News 45/2019
Nachdem eine 42-jährige Frau im Anschluss an eine Schönheitsoperation gestorben ist, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nun Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Operateur eingeleitet. Sie geht dem Verdacht nach, dass die Frau aufgrund eines Behandlungsfehlers verblutet sein könnte.
Obwohl die konkrete Todesursache zunächst weiterhin unklar ist, wecken gleich mehrere Umstände Zweifel an der Befähigung des Arztes zur Durchführung derartiger Eingriffe. So wird er mit dem Tod einer anderen Patientin in einem ähnlich gelagerten, aber bisher ebenso wenig aufgeklärten Fall aus dem vergangenen Jahr in Verbindung gebracht. Hinzu kommt, dass das Amtsgericht Düsseldorf den Mann vergangene Woche wegen Titelmissbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilte. Er hatte die Bezeichnung „Dr. med.“ geführt, ohne dazu berechtigt zu sein. Zudem ist er kein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, sondern Internist. Schließlich ist auch die vom Arzt angewandte Behandlungsmethode aufgrund der damit verbundenen hohen Sterblichkeitsrate von 1:3000 unter Medizinern umstritten. Bei dem hier durchgeführten „Brazilian Butt Lift“ handelt es sich um eine Form der sog. Glutealaugmentation, bei der dem Patienten Fettgewebe entnommen und in die Gesäßpartie gespritzt wird, wobei es zu einer Fett-Embolie mit tödlichen Folgen kommen kann.
Nachdem rund 50 Fachärzte für plastische Chirurgie einen Brandbrief an die Gesundheitsministerien von Bund und Ländern geschickt hatten, hat sich mittlerweile auch der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in den Fall eingeschaltet. Nach Angaben des Ministeriums steht er in Kontakt zur Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Approbationsbehörde sowie zur für die Berufsaufsicht zuständigen Ärztekammer Nordrhein, die je nach Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft ggf. berufsrechtliche Schritte einleiten wollen. Inzwischen haben vier weitere Frauen Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Arzt erstattet.