medstra-News 43/2019
Nach Berichten des Handelsblatt vom 21. Juli 2019 ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen das Pharmaunternehmen Bayer. Dem Konzern wird vorgeworfen, nicht rechtzeitig vor möglichen Leberschäden durch den Inhaltsstoff Schöllkraut bei der Einnahme des rezeptfreien Medikaments Iberogast gewarnt zu haben. Iberogast wird insbesondere bei Beschwerden im Magen-Darm-Bereich angewendet. Im Jahr 2018 starb eine Patientin wegen innerer Blutungen und Leberversagens, die zuvor Iberogast eingenommen hatte. Zudem starb im Juli 2018 ein Patient nach einem Leberversagen mit Lebertransplantation.
Im Jahr 2018 änderte Bayer daraufhin die Hinweise in seiner Packungsbeilage. Dies hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuvor jahrelang gefordert, was Bayer indes abgelehnt hatte.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft nach Medienberichten wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Diesbezüglich soll ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sein, dass die Zusammenhänge zwischen Medikamenteneinnahmen und den bislang eingegangen 115 Verdachtsmeldungen des BfArM zu Iberogast aufklären soll.