medstra-News 39/2019
Am 26. Juni 2019 debattierte der Bundestag in erster Lesung drei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion Karl Lauterbach sieht dabei vor, dass jeder Mensch in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr automatisch als Organspender herangezogen werden kann, sofern er der Organspende nicht vorher ausdrücklich widersprochen hat (sog. Widerspruchslösung). Damit einhergehen soll eine ausführliche Aufklärung der Spender sowie deren Registrierung in einem bundesweiten Register. Es sei an der Zeit, die Pflicht zu begründen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, so Lauterbach.
Demgegenüber haben Abgeordnete aus Union, SPD, FDP, Grünen und Linken einen Entwurf eingebracht, der auf eine verstärkte Information der Bürger setzt und sich an der bisher geltenden Regelung orientiert, wonach zu Lebzeiten eine ausdrückliche Zustimmung zur Organentnahme erforderlich ist (sog. Zustimmungslösung). Von den Unterstützern wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG betont, es könne nicht sein, dass ein Schweigen zu dieser Frage vom Gesetzgeber als Zustimmung interpretiert werden dürfe. Ein Entscheidungszwang würde dagegen das Selbstbestimmungsrecht der Bürger verletzen und das Vertrauen in die Organspende als solche beschädigen.
Ein dritter Vorschlag stammt schließlich von der AfD-Fraktion, die die Einführung einer Widerspruchslösung scharf kritisierte. Sie will mit einer „Vertrauenslösung“ stattdessen die freiwillige Spende stärken, indem Bürger über den Verfahrensablauf und Fragen der Todesfeststellung informiert werden, und außerdem ausschließen, dass dabei monetäre Interessen eine Rolle spielen.
Nachdem sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit den drei Entwürfen befasst hat, soll es im Oktober eine erneute Abstimmung ohne Fraktionszwang geben, deren Ausgang bisher völlig offen ist.