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Reformvorschlag für deutsches Fortpflanzungsrecht

medstra-News 35/2019

Eine hochkarätig besetzte, interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina um den Medizinrechtler Prof. Dr. Jochen Taupitz hat im Juni einen Entwurf für die Reformierung des deutschen Fortpflanzungsrechts vorgelegt. In der umfangreichen Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ bemängeln die Wissenschaftler die unzureichende und veraltete Rechtslage in Deutschland. Das 1990 verabschiedete ESchG erfasse zahlreiche reproduktionsmedizinische Fortschritte nicht mehr. Dies führe dazu, dass zahlreiche Behandlungen nicht internationalen Standards entsprächen und unnötige Risiken für Mutter und Kind geschaffen würden (S. 11).


Der Beitrag geht zunächst umfangreich auf die ethischen, (verfassungs)rechtlichen und medizinischen Grundlagen der Reproduktionsmedizin in Deutschland ein (S. 25 ff.). Auf dieser Basis analysieren die Wissenschaftler den Reformbedarf im deutschen Reproduktionsrecht und erarbeiten differenzierte Vorschläge für eine Neuregelung.


So plädieren sie unter anderem dafür, den elective Single Embryo Transfer (eSET) zu erlauben, um risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden (S. 55 ff.) und die Eizellspende zu ermöglichen (S. 65 ff.). Die Relevanz von Aufklärung und Beratung nicht nur über medizinische, sondern auch über psychosoziale Aspekte wird betont (S. 92 ff.). Zudem fordert die Arbeitsgruppe, finanzielle Hürden abzubauen, indem Altersgrenzen, die Beschränkung der Finanzierung auf drei Zyklen sowie die Abhängigkeit vom Familienstand abgeschafft werden und aussichtsreiche Kinderwunschbehandlungen vollumfänglich durch die Versicherungen übernommen werden sollen (S. 96 ff.). Auch die Kosten für die Präimplantationsdiagnostik (PID) sollten von der Versicherungsgemeinschaft übernommen werden (S. 86 ff.).


Zur Zulässigkeit der höchst umstrittenen Leihmutterschaft erfolgt zwar keine eindeutige Stellungnahme; jedoch sollten nach Meinung der Wissenschaftler durchgeführte Beratungen zu diesem Thema in Deutschland entkriminalisiert werden und eine rechtlich sichere Zuordnung von im Ausland geborenen Kindern von Leihmüttern zu den Wunscheltern ermöglicht werden (S. 78 ff.).  Zudem solle endlich eine Rechtsgrundlage für die Spende überzähliger Embryonen geschaffen werden, in der insbesondere die Kriterien zur Vermittlung einer Spende festgelegt werden (S. 72 ff.). Auch im Bereich der Samenspende sieht die Arbeitsgruppe an zahlreichen Stellen Reformbedarf (S. 59 ff.).


Die Stellungnahme hat über Fachkreise hinaus große Beachtung gefunden und dürfte damit die Debatte um Fortpflanzungsmedizin weiter anheizen.


Verlag C.F. Müller

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