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Anzahl komplizierter Operationen in vielen Kliniken unterhalb der gesetzlichen Mindestmenge

medstra-News 31/2019

Um Komplikationen oder gar Todesfällen zu vermeiden, gelten in Deutschland für bestimmte planbare und komplizierte Eingriffe Mindestmengen pro Krankenhaus. Nach einem Bericht von SPIEGEL ONLINE vom 4. Juni 2019 führen Klinken in Deutschland aber häufig solche Behandlungen durch, ohne das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Erfahrung zu erfüllen. Dabei stützt sich der Spiegel auf eine gemeinsame Analyse des Science Media Centers und des Projekts "Weisse Liste" der Bertelsmann Stiftung. Im Rahmen der Untersuchung wurden Qualitätsberichte der Kliniken für das Jahr 2017 ausgewertet. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass 458 von 1152 Kliniken komplexe Operationen vornahmen, ohne die gesetzlich dafür vorgeschriebene Mindestzahl einzuhalten. Demnach erfüllen 40 Prozent der Kliniken die vorgeschriebenen Fallzahlen nicht.


Konkret geht es um Organtransplantationen (mindestens 20 Leber- und 25 Nierentransplantationen pro Jahr), bestimmte Operationen an Speiseröhre oder Bauchspeicheldrüse (mindestens zehn pro Jahr), Stammzelltransplantationen (mindestens 25 pro Jahr), Kniegelenk-Prothesen (mindestens 50 pro Jahr) und die Versorgung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm (mindestens 14 pro Jahr). Sanktionen gibt es bislang nicht.


Nach Angaben des Spiegels weist die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Vorwürfe zurück. Zum einen handele es sich nur um geringfügige Unterschreitungen der Mindestmengen, zum anderen lägen bei den unterhalb der Mindestmengen durchgeführten Operationen häufig Ausnahmen oder Notfälle vor. Um eine Teilnahme der Kliniken an der Versorgung zu ermöglichen, schlage die Gesellschaft daher flexible Mindestmengen vor.


Verlag C.F. Müller

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