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Drei Viertel der Behandlungsfehlervorwürfe bestätigt sich nicht

medstra-News 30/2019

Wie aus der nun veröffentlichten Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) für das Jahr 2018 hervorgeht, bestätigen sich drei Viertel der von Patienten vermuteten Behandlungsfehler nicht. Ein Behandlungsfehler wurde demnach nur in 3.497 der 14.133 geprüften Fälle angenommen (24,7 Prozent). Der eingetretene Schaden, infolgedessen die Krankenkasse des betroffenen Patienten den MDK mit der Begutachtung beauftragt hat, war dabei in 2.799 Fällen auf den Behandlungsfehler zurückzuführen.


In 71,7 Prozent der geprüften Fälle konnte der Behandlungsfehlervorwurf nicht bestätigt werden. In weiteren 3,6 Prozent der geprüften Fälle konnte zwar ein Behandlungsfehler festgestellt werden, dieser hatte jedoch keinen Schaden zur Folge.


67 Prozent der Fälle bezogen sich auf einen Behandlungsfehlervorwurf im stationären Bereich (9.433 Fälle). In 75,6 Prozent dieser Fälle bestätigte sich der Behandlungsfehlervorwurf nicht. 33 Prozent der Fälle bezogen sich auf einen Behandlungsfehler im ambulanten Bereich (4.649 Fälle). Auch hier bestätigte sich der Behandlungsfehlervorwurf in 74,5 Prozent der Fälle nicht.


Die nun vorgelegten Ergebnisse kommen zu ähnlichen Ergebnissen wie die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Nach deren Zahlen konnte ein Behandlungsfehler in 69 Prozent der von ihnen geprüften Fällen nicht festgestellt werden. In weiteren sechs Prozent der Fälle konnte zwar ein Behandlungsfehler festgestellt werden, dieser stand jedoch nicht in kausalem Zusammenhang mit dem Antrag.


Auch hinsichtlich der Fachgebiete, in denen am häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe erhoben werden, ergaben sich keine großen Unterschiede. In der MDK Statistik bezogen sich 31 Prozent der Behandlungsfehlervorwürfe auf die Orthopädie und Unfallchirurgie, 13 Prozent auf die innere Medizin und Allgemeinmedizin und 9 Prozent auf die Allgemein- und Viszeralchirurgie. Die Leitende Ärztin des MDK Bayern, Astrid Zobel, wies jedoch darauf hin, dass eine Häufung von Vorwürfen in einem Bereich nichts über die Fehlerquote in diesem aussagen würde, sondern vielmehr Ausdruck darüber sei, wie die Patienten die Behandlung erlebten. „Sie reagieren unterschiedlich auf Ergebnisse, die nicht ihren Erwartungen entsprechen“, so Zobel.


Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), wies jedoch darauf hin, dass kein Zweifel daran bestehe, dass die Dunkelziffer hoch sei. Wissenschaftliche Studien hätten ergeben, dass auf einen Behandlungsfehlervorwurf 30 nicht vorgeworfene Fälle kämen. Er äußerte sich zudem enttäuscht darüber, dass sie „Jahr für Jahr […] über die gleichen, zum Teil schwerwiegenden vermeidbaren Schadensereignisse“ berichten müssten.


Angesichts der Zahlen wies die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) darauf hin, dass jeder Fehler einer zu viel sei. Es müsse jedoch auch beachtet werden, dass die Kliniken alles täten, um Fehler zu vermeiden. Durch immer ausgefeiltere Checklisten, Fehlermeldungssysteme und Qualitätssicherungsmaßnahmen täten die Krankenhäuser alles, um die höchstmögliche Patientensicherheit zu gewährleiste, so der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.


Die Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) für das Jahr 2018 ist abrufbar unter: https://www.mdk.de/fileadmin/MDK-zentraler-Ordner/Downloads/18_Meldungen/19-05-16_PK_BHF_2018/7_BHF-Jahresstatistik-2018.pdf


Verlag C.F. Müller

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