medstra-News 29/2019
Seit einem Verkehrsunfall im Jahr 2008 liegt der Franzose Vincent Lambert im Koma. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit durch sämtliche Instanzen stellten die Ärzte am Universitätsklinikum von Reims die künstliche Ernährung nun ein und wollten ihn sterben lassen. Ein französisches Gericht ordnete daraufhin jedoch nun an, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen wieder aufzunehmen sein, bis eine Stellungnahme des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen vorliegt. Der Ausschuss hatte um einen entsprechenden Aufschub gebeten, nachdem sich die Eltern Lamberts an ihn gewandt hatten.
Zuvor waren die Eltern Lamberts, die den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern wollen, in sämtlichen Instanzen und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert (siehe medstra 2016, 32 ff.). Einen erneuten Antrag der Eltern, den diese nach der Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen eingereicht hatten, wies der EGMR zurück, da keine neuen Beweise vorgelegt worden sein.
Die Familie Lamberts ist tief gespalten. Die Eltern und ein Teil der Geschwister sind gegen die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen, die Ehefrau und die Mehrzahl der Geschwister wollen ihn hingegen „in Würde gehen lassen“. Sie argumentieren, dass sich Lambert nie gewünscht hätte, künstlich am Leben gehalten zu werden. Eine Patientenverfügung liegt jedoch nicht vor.
Der Fall Lamberts spaltet aber nicht nur die Familie, sondern auch das Land. Die Eltern Lamberts werden von zahlreichen Vertretern der katholischen Kirche unterstützt und auch der Papst schaltete sich schon in den Fall ein. Auch viele Politiker äußerten sich bereits. Präsident Emmanuel Macron betonte hingegen sich nicht in den Fall einmischen zu wollen und auf das Urteil der Ärzte zu vertrauen.
Der Präsident des Nationalen Ethikrates, Jean- François Delfraissy, rief dazu auf, die gerichtlich gesetzte Frist dazu zu nutzen, Ruhe in die aufgeheizte Debatte um dieses komplexe, die Menschen berührende Thema, zu bringen.