Logo C.F. Müller
Illegale Beratung von Ärzten durch Krankenkassen

medstra-News 25/2019

Wie der „Spiegel“ berichtet, verschaffen sich deutsche Krankenkassen seit Jahren Gelder aus dem Gesundheitsfonds, indem sie Ärzte hinsichtlich der Diagnosestellung beraten. Der „Spiegel“ beruft sich dabei auf ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das das Wissenschaftliche Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) erstellt hat.


Nach diesem berichtete fast jeder Fünfte der mehr als 600 befragten Mediziner (19,4 Prozent), dass gesetzliche Krankenkassen ihm auch im Jahr 2018 oder später eine sog. Kodierberatung angeboten hätten.
Die gesetzliche Neuregelung aus dem Jahr 2017, nach der es explizit untersagt ist Kodierberater in Praxen zu schicken, eine entsprechende Beratung am Telefon anzubieten oder Praxissoftware zur Verfügung zu stellen, scheint daher annähernd wirkungslos verpufft zu sein. Die Neuregelung war in Folge einer Debatte über sogenannte Schummelvorwürfe geschaffen worden.


Grund für die Praktiken der Krankenkassen ist vermutlich ein überholungsbedürftiges Verteilungssystem der Gelder. Für bestimmte Krankheitsbilder erhalten die Krankenkassen besonders hohe Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Wird beispielsweise einer 45-Jährigen Bluthochdruck diagnostiziert, steigen die jährlichen Zuweisungen an die Krankenkasse um 251 Euro; bei einer Depression können es 532 Euro mehr sein.


Jens Baas, TK-Vorstandschef, fordert daher eine Reform des Verteilungsmechanismus inklusive einer „wirksamen Manipulationsbremse“, da „das Gutachten zeigt, dass Kodierberatung nach wie vor ein Thema ist“. Ein entsprechendes Gesetz, das auch bundesweit für bessere Kontrollen sorgen soll, ist durch das Bundesgesundheitsministerium bereits geplant. Bisher stemmen sich jedoch viele Krankenkassen gegen das Vorhaben.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite