Logo C.F. Müller
Operationsrisiken von bis zu 20 % sind noch vereinzelt

medstra-News 21/2019

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entscheiden (Az.: 8 U 219/16), dass Behandlungsrisiken bei Operationen im Zuge der Patientenaufklärung nicht mit genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen angegeben werden müssen. Die verbale Risikobeschreibung in Aufklärungsbögen richte sich auch nicht nach den Häufigkeitsdefinitionen bei Medikamentenbeipackzetteln des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA).


Weist der Aufklärungsbogen darauf hin, dass es „vereinzelt“ zum Eintritt einer bestimmten Komplikation kommen könne, sei darin keine Verharmlosung zu erblicken, wenn das Risiko bei bis zu 20 % liege. Nach Auffassung des Gerichts entspreche es dem allgemeinen Sprachgebrauch, ein Risiko, dass sich etwa in jedem fünften Fall realisiert, durchaus noch als „vereinzelt“ zu bezeichnen, so die Sprecherin des OLG.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite